Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Wolfschlugen

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

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Rathaus
Dienstleistungen

Belegung von Gemeindeeigeneneinrichtungen (Hallenbelegung)

Hier können Sie einen Belegungsantrag für folgende Gemeindeeigeneeinrichtungen stellen:

Turn- und Festhalle
Ulrichstraße 3, 72649 Wolfschlugen
Die maximale Belegungszahl beträgt 1.200 Personen ohne jegliche Aufbauten, 750 Personen bei einer Reihen-/Konzertbestuhlung und 670 Personen bei einer Bestuhlung mit Tischen.

Sporthalle
Nürtinger Straße 81, 72649 Wolfschlugen
Die maximale Belegungszahl beträgt 600 Personen.

Aula
Schulstraße 14, 72649 Wolfschlugen
Die maximale Belegungszahl beträgt 120 Personen bei Reihenbestuhlung.

Bürgertreff
Rathausstraße 1, 72649 Wolfschlugen
Die maximale Belegungszahl beträgt 40 Personen.

Voraussetzungen

Die Turn- und Festhalle, Sporthalle und die Aula werden nur den örtlichen Vereinen, Einrichtungen, Organisationen und Kirchen zur Verfügung gestellt.
In besonderen Ausnahmefällen können Gemeindeeinrichtungen auf Antrag auch von anderen Veranstaltern belegt werden.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis zur Benutzung von Gemeindeeinrichtungen für Veranstaltungen außerhalb des Übungsbetriebes und des Belegungsplanes ist mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung
bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen.
Gehen mehrere Anträge für ein Datum ein, so entscheidet die Reihenfolge des Eingangs.
Anträge der Schule oder der Gemeindeverwaltung haben Vorrang.

Fristen

Keine.

Unterlagen

Keine.

Kosten

Hier gelangen Sie im Ortsrecht unter der Rubrik ,,Öffentliche Einrichtungen,, zu den unterschiedlichen Kostenordnungen der Gemeindeeinrichtungen.

Bearbeitungsdauer

2-4 Wochen.

Sonstiges

Keine.

Rechtsgrundlage

Hier finden Sie im Ortsrecht unter der Rubrik ,,Öffentliche Einrichtungen,, Benutzungs- und Kostenordnungen der Gemeindeeinrichtungen.

Zuständigkeit

Amt für Zentrale Dienste und Finanzen.

Organisationseinheiten

BürgeramtOrtKirchstraße 19 72649 Wolfschlugen

Freigabevermerk

09.09.2024. Dieser Text entstand in Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle.