Belegung von kommunalen Einrichtungen
Hier können Sie einen Belegungsantrag für folgende kommunale Einrichtungen stellen:
Turn- und Festhalle
Ulrichstraße 3, 72649 Wolfschlugen
Die maximale Belegungszahl beträgt 1.200 Personen ohne jegliche Aufbauten, 750 Personen bei einer Reihen-/Konzertbestuhlung und 670 Personen bei einer Bestuhlung mit Tischen.
Sporthalle
Nürtinger Straße 81, 72649 Wolfschlugen
Die maximale Belegungszahl beträgt 600 Personen.
Aula
Schulstraße 14, 72649 Wolfschlugen
Die maximale Belegungszahl beträgt 120 Personen bei Reihenbestuhlung.
Bürgertreff
Rathausstraße 1, 72649 Wolfschlugen
Die maximale Belegungszahl beträgt 40 Personen.
Formulare
Voraussetzungen
Die Turn- und Festhalle, Sporthalle und die Aula werden nur den örtlichen Vereinen, Einrichtungen, Organisationen und Kirchen zur Verfügung gestellt.
In besonderen Ausnahmefällen können Gemeindeeinrichtungen auf Antrag auch von anderen Veranstaltern belegt werden.
Der Bürgertreff kann für private Veranstaltung wie z.B. Geburtstagsfeiern, Konfirmationen, Taufen usw. gebucht werden. Privatpersonen können den Bürgertreff in der Zeit von 9.00 – 23.00 Uhr (am Freitag und Samstag bis 24 Uhr) belegen. Für den Auf- und Abbau stehen max. drei Stunden zusätzlich zum Belegungszeitraum zur Verfügung.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis zur Benutzung von kommunalen Einrichtungen für Veranstaltungen außerhalb des Übungsbetriebes und des Belegungsplanes ist mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen.
Gehen mehrere Anträge für ein Datum ein, so entscheidet die Reihenfolge des Eingangs.
Anträge der Schule oder der Gemeindeverwaltung haben Vorrang.
Fristen
Keine.
Unterlagen
Keine.
Kosten
Hier gelangen Sie im Ortsrecht unter der Rubrik ,,Öffentliche Einrichtungen,, zu den unterschiedlichen Kostenordnungen der kommunalen Einrichtungen.
Bearbeitungsdauer
2-4 Wochen.
Sonstiges
Keine.
Rechtsgrundlage
Hier finden Sie im Ortsrecht unter der Rubrik ,,Öffentliche Einrichtungen,, Benutzungs- und Kostenordnungen der kommunalen Einrichtungen.
Zuständigkeit
Amt für Zentrale Dienste und Finanzen.
Organisationseinheiten
Freigabevermerk
09.09.2024. Dieser Text entstand in Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle.