Bauwasseranschluss - Antrag auf Genehmigung einer Abwasserfreimenge
Neben dem Baustrom gehört Bauwasser zu den wichtigsten Dingen, die beim Hausbau benötigt werden. Damit das Bauwasser gleich zu Baubeginn fließt kann, muss es rechtzeitig im Voraus beantragt werden. Spätestens wenn die Arbeiten auf der Baustelle beginnen, sollte der Bauwasseranschluss stehen.
Voraussetzungen
Für die Beantragung des Bauwassers ist der Bauherr zuständig. Sobald die Baugenehmigung vorliegt, sollte das Bauwasser beantragt werden, um Verzögerungen zu verhindern.
Verfahrensablauf
Nach Beantragung des Bauwassers vereinbaren Sie einen Termin mit dem Wassermeister der Gemeindeverwaltung.
Für das Bauwasser wird in der Regel ein Standrohr mit eingebautem Wasserzähler angemietet. Das Standrohr wird vom Wassermeister an die nächstgelegene Wasserstelle angeschlossen. Diese kann ein Hydrant, eine bestehende Wasserleitung auf dem Grundstück/Nachbargrundstück sein oder es wird extra eine Wasseranlage an der Grundstücksgrenze errichtet.
Fristen
Keine.
Unterlagen
Für den Bauwasseranschluss sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Ein Auszug des Grundstücks aus dem Grundbuch als Eigentumsnachweis.
- Ein Grundrissplan (Maßstab 1:1000) der untersten Etage (Keller oder Erdgeschoss).
Auf dem Grundrissplan muss der Einbauort des späteren Wasserzählers eingezeichnet sein. - Im Einzelfall muss die genaueGebäudeabmessung im Maßstab 1:1000 vorgelegt werden.
Kosten
Die Abrechnung erfolgt ohne Zähler. Sie orientiert sich an der Art und Größe des Hauses.
Folgende Rechenformel wird für die Berechnung herangezogen: Umbauter Raum in m³ x dem aktuellen Wasserzins.
Sonstiges
Sobald die Bauphase abgeschlossen ist und die Wasserleitungen im Haus verlegt wurden muss der örtliche Wasserversorger informiert werden. Dieser installiert dann einen neuen Wasserzähler.
Rechtsgrundlage
Wassergebührenverordnung BW
Zuständigkeit
Ortsbauamt
Organisationseinheiten
Freigabevermerk
29.10.2024. Dieser Text entstand in Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle.