Kindertageseinrichtung - Anmeldung für einen Betreuungsplatz in Wolfschlugen
Um einen Kindergartenplatz ab 3 Jahren für Ihr Kind in Wolfschlugen in Anspruch zu nehmen, müssen Sie Ihr Kind nicht eigenständig anmelden. Sie werden diesbezüglich von der Gemeinde Wolfschlugen angeschrieben. Sollten Sie innerhalb der Gemeinde Wolfschlugen neu zugezogen sein und kein Elternanschreiben erhalten haben, kontaktieren Sie bitte die Stabstelle für Kinder und Jugend.
Die Anmeldung für eine Kleinkindbetreuung (Kinderkrippe) ab dem 1. Lebensjahr erfolgt individuell über die Eltern.
Formulare
Voraussetzungen
- Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung ist verpflichtend.
- Seit dem 1. März 2020: Sie müssen für Kinder ab einem Jahr nachweisen, dass ein Impfschutz gegen Masern besteht.
- Sie müssen mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in Wolfschlugen gemeldet sein
- Ihr Arbeitgeber befindet sich in Wolfschlugen
Verfahrensablauf
Alle Eltern deren Kinder im beginnenden Kindergartenjahr (September bis August Folgejahr) 3 Jahre alt werden, erhalten ein Elternanschreiben Ende Januar mit allen Informationen und Formularen zugesandt.
Die Anmeldung für eine Kleinkindbetreuung (Kinderkrippe) ab dem 1. Lebensjahr erfolgt individuell über die Eltern.
Hinweis: Bei Kindern mit einer Entwicklungsverzögerung empfiehlt es sich, vor der Aufnahme mit der Einrichtung und seinem Träger Kontakt aufzunehmen, um eventuell erforderliche zusätzliche Unterstützung zu klären.
Fristen
Für eine Anmeldung ab dem 1. Lebensjahr gibt es keinen festen Anmeldezeitraum. Die Eltern melden ihre Kinder individuell nach ihrem Bedarf an.
Für eine Anmeldung ab dem 3. Lebensjahr endet der Anmeldezeitraum immer zum 31.03. des Jahres.
Ummeldungen innerhalb der Einrichtung sind fristgebunden und 2mal jährlich möglich. Bis zum 31.03. des Jahres werden Ummeldungen ab dem 01.09. des Jahres berücksichtigt. Bis zum 30.09. des Jahres werden Ummeldungen ab dem 01.04. des Folgejahres berücksichtigt.
Um eine Berücksichtigung der monatlichen Kindergartengebühren zu gewährleisten, müssen die Anträge hierfür spätestens 4 Wochen vor Aufnahme in der Kindertageseinrichtung der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Für Bestandskinder müssen die Weiterbewilligungsanträge für das kommende Kindergartenjahr bis zum 31.07. des Jahres schriftlich der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Unterlagen
- Arbeitgebernachweise beider Elternteile für die Betreuungsmodelle GT 41 Std. sowie GT 47 Std.
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
- Nachweis über den Masernschutz: Impfausweis oder ärztliche Bestätigung
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Kosten
Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein
- vom Einkommen der Eltern,
- von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
- von der Betreuungszeit.
Hinweis: Der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Kirchen geben gemeinsame Empfehlungen zur Gestaltung der Elternbeiträge ab. Die Beitragsstaffelung berücksichtigt die Kinderzahl in einer Familie.
Hier können Sie einen Antrag auf Ermäßigung der Benutzungsgebühr für die Kindertageseinrichtungen stellen.
Sonstiges
Keine.
Rechtsgrundlage
- § 4 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Ärztliche Untersuchung)
- Richtlinien des Kultus- und des Sozialministeriums über die ärztliche Untersuchung nach § 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und die ärztliche Impfberatung nach § 34a Absatz 10a des Infektionsschutzgesetzes
- § 6 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Elternbeiträge bei freien Trägern)
- § 19 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Elternbeiträge bei kommunalen Trägern)
- § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe)
Zuständigkeit
Stabstelle für Kinder und Jugend
Vertiefende Informationen
Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt wenden. Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass Ihnen die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren ermäßigt oder dass diese ganz übernommen werden.
Organisationseinheiten
Freigabevermerk
23.01.2025. Dieser Text entstand in Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle.